Sonntag, 5. Juni 2016

Statistik zum Insolvenzgeschehen

Trotz der zur Zeit abnehmenden Arbeitslosenquote, die bei etwa 6% liegt, ist die Anzahl der beantragten Insolvenzverfahren weiterhin recht hoch im Vergleich zu Krisenzeiten, wie die Finanz- und Bankenkrise ab den Jahren 2007, 2008.

Das Statistische Bundesamt, Wiesbaden veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik zur Überschuldung privater Personen.
Daraus kann man auch erkennen bei welchen Gläubigern die meisten Schulden von Privatpersonen vorhanden sind.

Die Überschuldung privater Personen im Jahr 2014 bei welchen Gläubigern, zähle ich hier einmal sortiert absteigend nach prozentualer Häufigkeit auf.




  • Mit Abstand am häufigsten haben private Personen bei den Kreditinstituten in Form von Ratenkredite, Dispositions- und Rahmenkredite und Hypothekarkredite ihre Kreditverpflichtungen 
  • gefolgt von öffentlichen Gläubigern wie das Finanzamt etc.
  • Weitere Gläubiger sind Telekommunikationsunternehmen
  • Inkassobüros (gekaufte Forderungen)
  • Versicherungen. 
  • Gewerbetreibende wie Handwerker
  • Versandhäuser
  • Energieunternehmen
  • Vermieter
  • Freie Berufe. 
  • Ebenso gibt es Schulden aus unerlaubten Handlungen (Strafzahlungen), 
  • gegen Privatpersonen oder 
  • aus Unterhaltsverpflichtungen.


Die Statistik der Entwicklung der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden zeigt in den letzten Jahren eine konstant hohe Zahl an Insolvenzen in Deutschland.
Die Daten zum Insolvenzgeschehen in Deutschland beruhen auf die Angaben der Insolvenzgerichte.
Im Jahr 2011 beispielsweise, kam es in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zu insgesamt 159.148 Insolvenzen. Davon entfiel der größere Teil auf Privatinsolvenzen (129.049), wobei es sich in der Mehrzahl um Verbraucherinsolvenzen (101.069) handelte. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen belief sich auf 30.099 Insolvenzen.


Quelle der Daten und Fakten: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
Insolvenzen

In der Statistiktabelle erkennt man das Insolvenzgeschehen und deren Entwicklung seit dem Jahr 2000 bis 2015.

Die Entwicklung der Zwangsversteigerungsverfahren von Immobilien ist im Prinzip in einem engen Zusammenhang mit dem Insolvenzgeschehen zu sehen. Natürlich ist nicht jeder der eine Insolvenz beantragt hatte, auch ein Besitzer eines Eigenheims.
Wenn man aber davon ausgeht, dass jeder 5. der Insolventen ein Eigenheim besitzen würde, würden Jahr für Jahr zwischen 20.000 und 35.000 Zwangsversteigerungsverfahren eröffnet. Andere Quellen wie die Statistik des Fachverlag UNIKA https://www.zwangsversteigerung.de/Statistik/DE/Objekte sprechen sogar von 30.000 – 50.000 Objektversteigerungen pro Jahr.

Zwangsversteigerungen von Immobilien werden in der Regel im Zwangsversteigerungsgericht bei den Amtsgerichten durchgeführt.
Bundesweit gibt es in Deutschland, wenn ich mich nicht verzählt habe etwa 492 Zwangsversteigerungsgerichte. Bei manchen Amtsgerichte gibt es auch Nebenstellen von Zwangsversteigerungsgerichte. Damit sind es etwas über 500 Zwangsversteigerungsgerichte die in Deutschland Zwangsvollstreckungen bzw. Zwangsversteigerungen durchführen.

Wie ich recherchiert habe, waren am 31.05.16 in den Zwangsversteigerungsportalen der Gerichte im gesamten Bundesgebiet 6.954 Zwangsversteigerungstermine angesetzt.

Wenn im Schnitt pro Woche bei jedem Gericht nur 2 neue Zwangsversteigerungsverfahren eröffnet werden, währen es auch bundesweit jährlich etwa 50.000 neue Verfahren.

Dies bedeutet, es sind jährlich 40 - 50.000 Familien betroffen, die ihres Wohneigentums zwangsberaubt werden und deren Existenzen vernichtet werden. Bei schätzungsweise etwa der Hälfte der Zwangsversteigerungen wird die Immobilie mit 50%-70% des echten Marktpreises verramscht, dieses ist Kapitalvernichtung pur für den Schuldner.

Bei beispielsweise 40.000 Familien sind mindestens doppelt so viele Menschen jährlich betroffen, Kinder noch gar mitgerechnet. In genauso vielen Fällen wird durch die Zwangsversteigerung und deren Folgen Depressionen und auch „psychische Gewalt“ seitens der Zwangsversteigerungsgerichte und der Gläubiger ausgelöst und deshalb in vielen Fällen gegen die Menschenwürde nach §1 GG verstoßen und somit gegen das deutsche Grundgesetz gehandelt.

Wenn es bei einer Zwangsversteigerung auch noch um die Altersvorsorge und die selbst aufgebaute oder gekaufte Existenz geht, dann werden die betroffenen Menschen in die Verzweiflung mit Existenzängsten getrieben. Deshalb muss es unbedingt andere Lösungen geben als Zwangsversteigerung von Objekten wo die Existenz der Betroffenen bedroht ist. Ein Abrutschen in das soziale Auffangnetz unseres Staates und Altersarmut ist alleine schon deshalb vorprogrammiert.
Bei der Finanz- und Bankenkrise ab dem Jahr 2007 hat der Staat recht schnell und in aller kürzester Zeit die Banken mit Bürgschaften und mit hunderten von Milliarden Euro mit Steuergeldern, die auch der kleine Mann gezahlt hat, gestützt.
In dieser Krise und auch heute noch zocken die Banken mit misteriösen, hoch unsicheren Derivaten und Papieren und trotzdem werden sie vom Staat geschützt.
Der einzelne kleine Schuldner der oft unverschuldet durch besondere Lebensituationen in die Schuldenfalle gerutscht ist wird hingegen vom Staat in keinster weise unterstützt, obwohl er auch jahrzehnte Steuern bezahlt hat und auch wie die Banken ein Teil des Staates ist.

Hier ist eindeutig bewiesen, dass der kleine Schuldner und Steuerzahler vom Staat gegenüber den Banken, die ja angeblich „systemrelevant“ sind, ungleich behandelt wird. Dieses widerspricht eindeutig dem Gleichheitsgebot in unserem Grundgesetz.

Das darf es nicht mehr geben in unserem Staat der die Menschenrechte im Grundgesetz verankert hat und diese auch von anderen Staaten einfordert.
Deshalb kämpfe ich für die Betroffenen und habe auch eine Petition mit der „Novellierung des Zwangsversteigerungsgesetzes“ an den Bundestag gerichtet. Diese Petition wurde am Ende der letzten Legislaturperiode vom Bundestag über alle Parteien hinweg einstimmig angenommen und dem Justizministerium weitergereicht.
Dazu später mehr im Kapitel Petition.

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