Donnerstag, 28. Juli 2016

Wie kam es zum Zwangsversteigerungsverfahren (Teil 3)



Ich selbst hatte mit meinem Geschäft nur noch geringe Einnahmen die bei weitem die Ausgaben der Verpflichtungen nicht deckten. Wir zahlten unsere Ausgaben nun mit dem Geld der frühzeitig ausgezahlten Lebensversicherungen. Viele Verpflichtungen, die wegen des Geschäfts einmal notwendig waren, haben wir gekündigt um auf Sparflamme nur noch das auszugeben was für den Lebensunterhalt unbedingt notwendig ist. Mit Blick auf die Konten und den kaum noch vorhandenen Einnahmen wurden nicht nur bei meiner Frau sondern auch bei mir die Depressionen immer ausgeprägter. Es begann die Phase des sich aufgeben Wollens, ja man sah keinen Sinn des Lebens mehr. Die Depression bewirkt so was wie eine Schockstarre, man ist gedanklich nicht mehr sich selbst und man ist auch nicht mehr in der Lage noch irgendwie positiv zu denken.
Der Druck der Banken auf uns wuchs und ich habe mich bemüht mit den Banken Kompromisse auszuhandeln um irgendwann wieder Licht im Tunnel zu erblicken. Doch leider ohne Erfolg.


Gegen Ende des Jahres 2006 sagte meine Frau zu mir, dass sie diesen Druck nicht mehr aushalten kann und sie sich deshalb ihr Leben nehmen wolle. Ja sie fragte mich, ob wir nicht gemeinsam gehen sollten, dann wären wir gemeinsam erlöst von den ganzen Qualen.
Wie gesagt ich war zu dieser Zeit auch stark depressiv gestimmt und die Überlegung liegt in solch einer Situation schon Nahe.
Sie sagte zu mir, sie möchte nicht das ganze Prozedere und die Demütigungen der Banken und der Gerichte über sich ergehen lassen. Ich hätte als Laie, ohne Unterstützung eines Rechtsanwalts, den wir ja auch gar nicht bezahlen könnten, gegenüber den Banken und deren Rechtsanwälten und der Lobby sowieso keine Chance und würde nur von den Gerichten und den Behördenmühlen zermahlen. Ebenso möchte sie nicht als Hartz IV Empfänger auf der Tasche des Staates liegen, obwohl wir beide das Leben lang nur geschuftet hätten. Deshalb sei für sie das Leben nicht mehr Lebenswert.
In meiner depressiven Phase hatte mich meine Frau fast für den gemeinsamen Suizid überredet und ich dachte echt auch darüber nach, aber eine innere Stimme sagte zu mir „Nein Kämpfe auch gegen alle Gewalten“.



Im Februar am Rosenmontag des Jahres 2007, wurde von der R-Bank mein Geschäftskonto gesperrt, dieses war der Auslöser bei meiner Frau dann am späten Abend, dass sie ein Suizidversuch unternommen hatte. An diesem Abend entdeckte ich sie bewusstlos in ihrem Bett und alarmierte sofort den Arzt, zum Glück noch rechtzeitig. Sie wurde sofort in die Intensivstation einer Klinik zur Reanimation gebracht. Als ich dort ankam machten die Ärzte mir allerdings keine große Hoffnungen, dass sie es überlebt. Am nächsten Morgen konnten aber die Ärzte Entwarnung geben, sie hat, dafür bin ich Gott dankbar, überlebt.
Danach wurde meine Frau zur weiteren ärztlichen Behandlung für 3 Wochen in eine psychiatrische Klinik gebracht. Einen Monat danach wurde sie für acht Wochen stationär, psychiatrisch therapiert und einigermaßen stabilisiert.

Bevor ich unseren Werdegang zur und in dem Zwangsversteigerungsverfahren weiter schreibe, möchte ich auf die Aussage unter Punkt 5 „Glaube an Gott und habe Gottvertrauen und glaube an dich selbst“ auf der Eingangsseite dieses Blocks eingehen. Wie ich später in dem Verfahren festgestellt habe, ist ein starker Glaube an Gott und an sich selbst eine wesentliche Voraussetzung um in solch einer existenziellen Auseinandersetzung in einem Insolvenz- und Zwangsversteigerungsverfahren vor Gericht und den Gläubigern standhaft zu bleiben und sich nicht einschüchtern zu lassen.
Meine Frau und ich sind von Kindheit auf durch unser Elternhaus christlich erzogen worden. Wir haben deshalb gelernt an die Aussagen von Jesus und an Gott zu glauben. Daraus entwickelte sich ein besonderes Gottvertrauen und Gottvertrauen macht Mut.

Trotz aller Widerwärtigkeiten und schlechter Umstände habe ich an meinen Gott geglaubt und habe ihm vertraut und habe mir wieder Mut zugesprochen. Dieses half mir die Situation in der ich mich befunden habe auch nervlich zu verkraften, was mir allerdings nicht immer leicht gefallen ist.

Während der ersten 3 Wochen als meine Frau in der Klinik war ging für mich die Tortur erst richtig los.
Ich meldete mit meinem Geschäft mit Hilfe eines Rechtsanwalts Insolvenz an, da einfach die kleinen Einnahmen des Geschäfts nicht für die Ausgaben reichten.
Der Rechtsanwalt stellte für mich einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht. Ich musste zu meiner finanziellen Situation eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Dabei muss beachtet werden, dass Selbstständige nur dann in das Verbraucherinsolvenzverfahren gehen können, wenn sie nicht mehr als 20 Gläubiger haben und wenn für frühere Angestellte keine Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge noch offen sind.
Beide Kriterien erfüllte ich in der Zeit der Insolvenzbeantragung, deshalb wurde für mich ein Verbraucherinsolvenzverfahren und kein Regelinsolvenzverfahren eröffnet.
Im Insolvenzverfahren gegen meine Firma und mich waren als Hauptgläubiger die R-Bank, die S-Bank und meine Frau mit Forderungen aus Mietverbindlichkeiten, die ich ja nicht mehr zahlen konnte, in die Insolvenzliste/-tabelle vom Insolvenzgericht eingetragen.
Wie ein Insolvenzverfahren im einzelnen funktioniert werde ich später unter Kategorie Insolvenz erklären.

Jedenfalls wurde meiner Firma und mir vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter bestellt.
Diesem musste ich sämtliche Unterlagen der geschäftlichen Tätigkeit vorlegen, ebenso alles an vorhandenen Maschinen, Computer etc. offen legen. Es wurde eine Firma beauftragt die sämtliche vorhandenen Maschinen persönlich begutachtete und die Maschinen durch eine Spedition zur Zwangsversteigerung abholte. Dies geschah alles in der Zeit in der meine Frau in der Klinik war.
Durch die Zwangsversteigerung der Maschinen waren somit meine kleine Einnahmequelle komplett zum Erliegen gebracht, denn ohne Maschinen und Computer sind Druck- und Papierverarbeitung und auch Satz- und Designarbeiten nicht möglich. Es tat schon richtig Weh und es kam in einem ein richtiger Groll auf, als man sah wie hochwertige Maschinen und auch der Geschäftswagen und alles was das Geschäft ausmachte für einen „Appel und Ei“ für einen Bruchteil des echten Gebrauchtmarkt wertes verscherbelt wurde. Der lachende Dritte ist dann meist der Insolvenzverwalter, der einen Großen Teil des ersteigerten Ertrags für sich beansprucht. Mit welch einer Arroganz gegenüber den Schuldner aufgetreten wird ist schon beschämend. Bei aller Arroganz, die mir entgegen schlug, versuchte ich gute Miene zum bösen Spiel zu machen und habe gegen mein Ego so gut wie es ging mit dem Insolvenzverwalter und Insolvenzgericht kooperiert. Dieses erlebte ich später ebenso vor Gericht im über 9-jährigen Zwangsversteigerungsverfahren gegen meine Frau, dazu später mehr in meiner Schilderung.
Etwa Anfang Mai 2007, also nach der Insolvenzbeantragung und ebenfalls in der Zeit als meine Frau noch stationär in der Klinik behandelt wurde, beantragte die R-Bank zu meinem Verwundern gegen meine Frau ein Zwangsversteigerungsverfahren in ihr Grundeigentum.
Meine Frau hatte zu diesem Zeitpunkt auf ihrem Konto noch Guthaben und sie selbst hatte keinen Cent Schulden bei dieser R-Bank und dennoch wurde gegen sie ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet und zwar parallel zu meinem Insolvenzverfahren mit der noch offenen Forderung aus dem Geschäft.
Dies bedeutet, im Insolvenzverfahren gegen mich und dem Zwangsversteigerungsverfahren gegen meine Frau wurde die gleiche Forderung erhoben, obwohl noch gar nicht feststand wieviel Geld durch die Zwangsversteigerung der Maschinen an die R-Bank im Insolvenzverfahren zukommt.
Es ist für mich nicht begreiflich, dass vom Gesetzgeber zugelassen wird, dass man mit der gleichen Sache auf zwei Hochzeiten tanzen kann. Entweder tritt man als Gläubiger im Insolvenzverfahren auf oder man hält sich als Gläubiger an den Bürgen mit einem Zwangsversteigerungsverfahren. Beides zur gleichen Zeit durchsetzen zu wollen ist ein moralisch verwerfliches Spiel, dass man mit dem echten Schuldner und dem Bürgen unternimmt. Solch ein Spiel ist mit den guten Sitten, die ja vom Gericht normalerweise eingefordert werden müssen, nicht vereinbar. Solch ein Vorgehen wird allerdings leider von den Gerichten ignoriert.

Es ist deshalb allzu verständlich und menschlich, dass man bei all diesen außergewöhnlichen Umständen und Attacken gegen ausführende und veranlassende Personen, durch Emotionen geprägt einen besonderen Hass entwickelt. Dem versuchte ich für mich durch meinen christlichen Glauben, den ich ja auch lebe, entgegenzutreten. Ein Grundsatz war, wie es Jesus gelehrt hat „Liebe deine Feinde“ und dieses habe ich versucht in mir immer mehr zu beherzigen. Durch diesen Grundsatz gelang es mir meine menschlichen Emotionen, egal welche Arroganz mir entgegen schlug, in den Griff zu bekommen und versuchte, wie es immer nur ging, sachlich und ohne Emotionen zu argumentieren und den „Feinden“ aufrecht entgegen zu treten.

Meine Frau besuchte ich während der Zeit des Klinikaufenthalts fast täglich. Wir sprachen viel miteinander, auch über unsere Gefühle. Ich sagte zu ihr, dass ich durch unseren Glauben immer mehr Mut geschöpft habe, all den Machenschaften, die jetzt uns begegnen juristisch entgegenzutreten, obwohl ich kein Jurist bin werde ich für unser Eigenheim mit Gottes Hilfe kämpfen. Eines hat mir dann Gott recht schnell gegeben, ich konnte meine Depressionen trotz aller Widerwärtigkeiten in den Griff bekommen und habe jeden Tag mir Mut zugesprochen um zu kämpfen ohne wenn und aber.

Ich selbst bin seit über 40 Jahren als ehrenamtlicher Seelsorger bei der Neuapostolischen Kirche aktiv tätig und sozial engagiert und habe auch in meiner schweren Zeit durch Gottes Hilfe für andere Menschen und Geschwister da sein können. Ich habe hier die Gnade Gottes und mein Glaube buchstäblich erlebt.



Im nächsten Post werde ich über die Eröffnung und die Abwicklung des Zwangsversteigerungsverfahrens berichten.


Bildquelle für beide Bilder: pixabay.com

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