Freitag, 28. Oktober 2016

Beobachtungen im Zwangsversteigerungstermin


Wenn ein Zwangsversteigerungstermin vom Gericht anberaumt ist, sollte der von der Zwangsversteigerung Betroffene oder dessen Vertreter auf jedenfall an diesem Termin präsent sein und teilnehmen. Ich weiß es ist nicht leicht, da man schließlich zwangsweise und staatlich gelenkt seiner Existenz beraubt werden soll.
In den meisten Fällen hat man solch eine Situation einer Zwangsversteigerung nicht mutwillig herbeigeführt, sondern da sind vorher Schiksalsschläge eingetreten, die unvorhersehbar und nicht zu verhindern waren.  Ebenso sind viele wegen falscher Beratung, auch von den Banken, in solch eine fast aussichtslose Situation gekommen. Da ist jetzt vielleicht Arbeitslosigkeit oder schwere Krankheit oder sonst eine andere Situation, die unvorhersehbar war, zu verkraften und dann kommt noch die Bedrängnis durch die Gläubiger und durch das Vollstreckungsgericht hinzu. Da schäumt in einem Wut und Verzweiflung auf, auf solche Menschen, die solch eine Zwangsversteigerung auf biegen brechen und ohne Rücksicht auf Verluste durchführen.

Insgesamt war ich jetzt bei drei Zwangsversteigerungsterminen, wo das Haus meiner Frau als Bürgin versteigert werden sollte, zugegen.
In unserer Situation wurden die Termine durchgeführt obwohl immer ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO dem Gericht vorlag und das Gericht durch meine Korrespondenz wusste und durch ärztliches Attest bestätigt wurde, dass meine Frau depressiv krank und somit Suizidgefährdet ist. 

Meine Wut und Anspannung und meine Emotionen musste ich als Vertreter von meiner Frau vor diesen Zwangsversteigerungsterminen zunächst immer wieder zügeln. Wie ich schon im vorletzten Post geschrieben habe, habe ich meiner Frau und mir immer wieder Mut zugesprochen um durchhalten zu können. Meine Emotionen habe ich dann auch in den Griff bekommen und ich habe kurz vor dem Terminen meine Unterlagen gerichtet und nochmals einen schriftlichen Antrag auf Vollstreckungsschutz mit Begründung beigelegt, damit ich in den Terminen auf bestimmte Situationen gerüstet war.

Beim ersten Zwangsversteigerungstermin, wo die untere Versteigerungsgrenze bei 70 % des gutachterlichen Verkehrswerts liegt und deshalb der Ersteigerungserlös mindestens 70% des Verkehrswerts betragen muss sind meist noch wenig Bieter für das zu ersteigernde Objekt anwesend.   Dagegen sind im zweiten oder auch dritten Termin, wo die Versteigerungsgrenze bei 50% bzw. unter 50% des Verkehrswerts liegt, viel mehr Bieter für ein gutes Objekt anwesend, denn dann gesellen sich die Schnäppchenjäger und Immobilienhaie dazu, um auf Kosten des Schuldners oder Bürgen erst richtig mit dem billig ersteigerten Objekt, Gewinn und Geld machen zu wollen.

Am ersten Zwangsversteigerungstermin im Jahr 2009 waren in unserem Fall drei potenzielle Bieter anwesend. Im zweiten Termin im Jahr 2014 waren es schon acht Bieter und im dritten Termin war der Saal in dem die Versteigerung stattfand proppenvoll, ich schätze es waren an die fünfzehn bis zwanzig Bieter.

Ich weiß noch genau wie ich die Termine als Betroffener erlebt habe. Beim ersten Versteigerungstermin wusste ich nicht wie so eine Sitzung abläuft, ich hatte ja vorher mit einem Gericht und Zwangsversteigerungen noch nie etwas zu tun.
Am Gericht angekommen erkundigte ich mich nach dem Saal in dem die Zwangsversteigerung stattfinden sollte. Die Saalnummer und das Stockwerk waren neben dem Termin im Zwangsversteigerungsbeschluss  aufgeführt.  Danach musste man durch einen Sicherheitscheck und konnte dann zu dem Saal in dem genannten Stockwerk. Von allen Beteiligten war ich als erster dort und habe auf einer Sitzreihe in der Nähe des Saals, der noch verschlossen war, Platz genommen.
Kurz vor dem Termin erschienen der Vertreter der Rechtsabteilung der R-Bank mit einem Rechtsanwalt und der Vertreter der S-Bank mit Interessenten, die unser Objekt ersteigern sollten, sowie ein Bieter der mir bekannt war, dieser hatte zu mir gesagt er möchte den Termin nur beobachten um gegebenenfalls mitbieten zu können. Die Vertreter der Banken mit denen ich ja schon in Verhandlungen Gespräche geführt habe und die mich auch kannten würdigten mich keines Blickes und hatten sich so gut wie es ging von mir abgewandt,
Man sah in ihren Augen, am Gesichtsausdruck und an ihrer Gestik, das schlechte Gewissen, das sie plagte.

Durch die Rechtspflegerin und einer Gerichtsbediensteten, die später das Protokoll führte wurde sodann pünktlich nach Terminsangabe die Tür des Saales geöffnet und man konnte eintreten.
Die Stühle und Tische im Gerichtssaal sind U-förmig angeordnet. Hinter der offenen U-Seite sind Sitzreihen für Zuhörer und Bieter aufgebaut.



Die Rechtspflegerin nahm mit der Justizangestellten, die das Protokoll führte, an der geschlossen U-Seite Platz. Die Vertreter der Banken nahmen an dem linken Schenkel des U`s und ich als Vertreter der Bürgin auf der rechten Seite Platz. Ich konnte also genau in die Gesichter der Gegenseite blicken. Die Interessenten bzw. die Bieter nahmen auf den Besucherreihen Platz.
Die Rechtspflegerin eröffnete sodann den Zwangsversteigerungsakt, wie ich im letzen Post beschrieben habe.
Die Bietstunde nutzte ich zu einem Gespräch mit den Bietern und habe ihnen klar offengelegt, dass mit der Versteigerung unseres Hauses uns kein Gefallen getan wird sondern unser Existenz auf dem Spiel steht und somit unsere Altersvorsorge zwangsweise weggenommen werden sollte. Ich sagte ihnen auch, dass meine Frau depressiv krank ist und sie deshalb auch suizidgefährdet ist. Die Bieter im ersten Termin waren verständnisvoll und gaben deshalb auch keine Gebote ab, im Gegenteil sie drückten für uns die Daumen, dass wir erfolgreich weiterhin gegen die Zwangsversteigerung kämpfen sollten. Ebenfalls in der Bietzeit haben die Vertreter der Banken mit der Rechtspflegerin einiges besprochen und getuschelt, denn man kennt sich ja durch die vielen gemeinsamen Zwangsversteigerungstermine im laufe der Zeit.
Die Rechtspflegerin habe ich ebenfalls angesprochen und habe klar zum Ausdruck gebracht, dass dieser Termin eigentlich gar nicht stattfinden durfte, denn auf meinen Antrag auf  Vollstreckungsschuitz wurde ja noch nicht einmal ein Beschluss von ihr gefasst. Somit wurde der Termin rechtswidrig gegen alle menschlichen Vernunft und ohne Skrupel trotz Suizidgefahr meiner Frau durchgeführt.
Nach dreimaligen Aufruf doch noch Gebote abzugeben wurde das Verfahren, da keine Gebote abgegeben wurden, einstweilen eingestellt. Der Vertreter der S-Bank, der mit den Intressenten gekommen war, war schon entsetzt, dieses sah man seinen Augen an, wo er doch so sicher war, dass die Immobilie an diesem Termin durch seine Interessenten ersteigert wird.
Aufgrund der rechtswidrigen Durchführung des ersten Zwangsversteigerungstermins ging es meiner Frau wieder psychisch sehr schlecht, deshalb ging sie wieder freiwillig für acht Wochen zur stationären Behandlung in eine Psychiatrischen Klinik um ihre schweren Depressionen in den Griff zu bekommen.

Nach dem ersten Zwangsversteigerungstermin wurde dann letzendlich durch gutachterliche und ärztliche Stellungnahmen das Verfahren durch Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz) zunächst auf Dauer eines Jahres einstweilen eingestellt. 

Über den weiteren Verfahrensverlauf und die zwei anderen Zwangsversteigerungstermine sowie über den Vollstreckungsschutzparagraphen 765a ZPO und auch über die „sofortige Beschwerde“ und „sofortige Erinnerung“ schreibe ich in den nächsten Posts.


Bildquelle für beide Bilder: pixabay.com

Freitag, 23. September 2016

Sachlicher Ablauf eines Zwangsversteigerungstermins



Nachdem nun das Verkehrswertgutachten beim Vollstreckungsgericht auf dem Tisch lag und der Zwangsversteigerungstermin 6 Wochen öffentlich ausgeschrieben war, wurde die Zwangsversteigerung von dem Haus meiner Frau an einem Do. im Juni 2009 um 10.00 Uhr durchgeführt. Ich beschreibe hier den Ablauf des Termins zunächst erst einmal sachlich und im nächsten post beschreibe ich diesen Termin aus Sicht des Schuldners und in welcher inneren Anspannung solch ein Termin für den Schuldner oder dessen Vertreter abläuft, schließlich geht es ja meist um die Vernichtung der Lebensgrundlage und Existenz des Schuldners.

Der Termin ist grundsätzlich für alle Interessierten öffentlich und wird durch einen Rechtspfleger durchgeführt.

Der grobe Ablauf des Zwangsversteigerungstermins ist folgendermaßen:

1.) Aufruf zur Sache

Als erstes wird bekanntgegeben, um welches Grundstück es sich handelt. Danach wird die Teilnahme  des Schuldners bzw. des Schuldnervertreters und die teilnehmenden Gläubiger bzw. Gläubigervertreter (Rechtsanwälte) bekannt gegeben. Die Vertreter beider Parteien müssen bevollmächtigt sein.
Das Gericht macht die Eintragung im Grundbuch bekannt und weist darauf hin, dass folgende Unterlagen während der Bietzeit eingesehen werden können.
a) Gutachten des Sachverständigen
b) Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
c) Flurkarte

2.) Versteigerungsbedingungen (geringstes Gebot)

Es wird vom Gericht der beschlossene Verkehrswert der Immobilie im Termin mitgeteilt und somit die Wertgrenzen für das Mindestgebot 5/10-Grenze oder 7/10-Grenze ableitend vom Verkehrswert bekannt gegeben. Beispiel: Verkehrswert 300.000,- Euro somit 7/10 Wert = 210.000,- Euro oder 5/10 Wert = 150.000,- Euro.
Ebenso wird vom Gericht die Betreiber (Gläubiger) der Zwangsversteigerung und deren Ansprüche bekannt gegeben und ebenso auf die Grundsteuern für die Stadt hingewiesen, die Ersteher zahlen muss.

Donnerstag, 15. September 2016

Der gerichtliche Weg zum ersten Zwangsversteigerungstermin



Im November 2007 wurde uns nun vom Gericht das Verkehrwertgutachten für die Immobilie meiner Frau zugesandt.

Zur Erinnerung, in den Jahren 2007 und 2008 begann damals die Bankenkrise.
Wir haben damals erleben können wie der Staat sich für die Banken, die ihr Vermögen regelrecht verzogt haben, verbürgte und Rettungspakete schnürte und das alles im Eiltempo.

Laut Wikipedia wurde in Deutschland deshalb im Oktober 2008 der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) gegründet, der staatliche Garantien (bei Liquiditätsengpässen), Eigenkapitalstärkungen oder Risikoübernahmen bis zur Höhe von Euro 470 Mrd. anbietet. Dazu gehört auch die Gründung von „Bad Banks“, also Zweckgesellschaften, in die hochriskante (sog. „toxische“) Kredite/Wertpapiere eingebracht werden. Durch Dekonsolidierung (also eine Bilanzpolitik, die eine Isolierung der „Bad Bank“ aus dem Konzernabschluss der bilanzverkürzenden Bank anstrebt) kann die Trennung vom hohen Risiko auch bilanztechnisch vollzogen werden, sodass eine „gesunde“ Bank übrigbleibt.

In dieser Zeit haben wir dieses alles beobachtet und waren recht erstaunt wie der Staat vor den Banken auf Knie fällt. Wie dieser gleiche Staat in Form der Justiz und diese gleichen Banken gegenüber einem Schuldner, dem einfachen Bürger, hartherzig auftreten, ist dagegen komplett ungerecht und nicht akzeptabel.

Dienstag, 6. September 2016

Das Verkehrswertgutachten


Wie am Ende des letzten Posts geschrieben, hat die Rechtspflegerin des Vollstreckungsgerichts zur Wertermittlung der Immobilie, nach Ablauf der letzten Widerspruchsfrist nach § 30a ZVG, einen gerichtlichen Sachverständigen bestellt. Dieser hatte den Auftrag bekommen ein Verkehrswertgutachten der zu versteigernden Immobilie zu erstellen.
Vom Vollstreckungsgericht wird der Eigentümer des Grundstücks sowie die Gläubiger benachrichtigt, wer der vom Amtsgericht beauftragte Sachverständige ist.
Dem Eigentümer wird innerhalb einer 14 tägigen Frist Gelegenheit gegeben, dem Gericht mitzuteilen ob man mit der Wahl des Gutachters einverstanden ist oder nicht.

Dieser gerichtlich bestellte Sachverständige wird nun mit dem Eigentümer versuchen einen Termin zur Besichtigung des Objekts zu vereinbaren.
Der Gutachter schlägt dann einen Termin zur Besichtigung vor und benachrichtigt ebenso die Gläubiger über diesen Termin. Er ist verpflichtet alle Parteien einzuladen und auch ihnen die Gelegenheit zu geben, am

Donnerstag, 18. August 2016

Die Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens

Im Spinnennetz der Justiz



Kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen mich hat die R-Bank das Darlehenskonto des Geschäftskredits im März 2007 mit einem Einschreibebrief gekündigt und die sofortige Zahlung der noch offenen Forderungen innerhalb einer Frist von 4 Wochen gefordert und die Angelegenheit an die Rechtsabteilung der R-Bank übergeben. In dem Brief hieß es unter anderem wie folgt: “Sollten Sie unsere Forderungen innerhalb der Frist nicht vollständig beglichen haben, werden wir ohne nochmalige Mahnung gegen Sie gerichtlich vorgehen und die SCHUFA HOLDING AG hiervon unterrichten. Ferner werden wir dann die Zwangsversteigerung in den von uns belasteten Grundbesitz beantragen. Die Eigentümerin (meine Frau) wurde mit gleicher Post über den aktuellen Sachstand informiert.“

Donnerstag, 28. Juli 2016

Wie kam es zum Zwangsversteigerungsverfahren (Teil 3)



Ich selbst hatte mit meinem Geschäft nur noch geringe Einnahmen die bei weitem die Ausgaben der Verpflichtungen nicht deckten. Wir zahlten unsere Ausgaben nun mit dem Geld der frühzeitig ausgezahlten Lebensversicherungen. Viele Verpflichtungen, die wegen des Geschäfts einmal notwendig waren, haben wir gekündigt um auf Sparflamme nur noch das auszugeben was für den Lebensunterhalt unbedingt notwendig ist. Mit Blick auf die Konten und den kaum noch vorhandenen Einnahmen wurden nicht nur bei meiner Frau sondern auch bei mir die Depressionen immer ausgeprägter. Es begann die Phase des sich aufgeben Wollens, ja man sah keinen Sinn des Lebens mehr. Die Depression bewirkt so was wie eine Schockstarre, man ist gedanklich nicht mehr sich selbst und man ist auch nicht mehr in der Lage noch irgendwie positiv zu denken.
Der Druck der Banken auf uns wuchs und ich habe mich bemüht mit den Banken Kompromisse auszuhandeln um irgendwann wieder Licht im Tunnel zu erblicken. Doch leider ohne Erfolg.

Donnerstag, 21. Juli 2016

Wie kam es zum Zwangsversteigerungsverfahren (Teil 2)




Die Geschäfte der Druckerei liefen so gut, dass man über die Erweiterung und Erneuerung des Maschinenparks nachdachte. Wir hatten mittlerweile einen recht breiten Kundenstamm und boten unseren Kunden ein rundum Paket vom Satz bis zum fertigen Katalog an. Nach Erstellung eines neuen Businessplans, den die R-Bank absegnete, wagten wir Ende der achtziger Jahre den Schritt und kauften für die Druckerei eine Roland Mehrfarbendruckmaschine, die mehrere hunderttausend  DM kostete.
In der Zeit als das Desktop Publishing aufkam legten wir uns Computer und Filmbelichter zu. Ebenso wurden nach und nach neue Sortiermaschinen und viele weitere Papierverarbeitungsmaschinen zugelegt um die anfallende Arbeit auch zur Zufriedenheit des Kunden schnell und preiswert ausführen zu können.
Die Maschinen finanzierte ich über unsere Hausbank, die R-Bank, die an den Zinsen der Kredite für die Druckerei recht gut verdiente. Der Bank wurden von mir Sicherheiten in Form von Sicherheitsübereignungen der gekauften neuen Maschinen gewährt. Dieses war allerdings der Bank an Sicherheiten nicht genug und
man Bestand seitens der R-Bank darauf, dass meine Frau eine Zweckerklärung für Grundschulden begrenzte Sicherung abgibt.
Außerdem verdiente die R-Bank auch aus den Abschlüssen von verschiedenen Versicherungen, wie z.B. Maschinenausfallversicherungen, Haft- und Unfallversicherungen etc. an der Druckerei in den 90er Jahren recht gut.
Bei der R-Bank war ich ein gern gesehener Kunde, an dem man mit hohen Zinsen (zeitweise über 12%) von der Druckerei und Haus partizipierte, denn wir waren in den Jahrzehnten der Zusammenarbeit mit der Hausbank ein immer zuverlässiger und pünktlicher Zahler.